Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metavoir UG (Haftungsbeschränkt)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Metavoir (nachfolgend Agentur genannt), Hohe Warte 36, D-45147 Essen, und ihren Auftraggebern in der zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Metavoir ist im Bereich Digitales und Analoges Marketing, Web-Entwicklung, Branding und Design für ihre Kunden tätig. Andere Bereiche können nach Vereinbarung und Absicherung der geforderten Qualifikationen abgedeckt werden, sofern sie das Konzept von Metavoir repräsentieren.

Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung

a) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vertragssprache deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit ab Projektstart erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an.

b) Verträge mit der Agentur bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Textformklausel selbst.

c) Die Auftragserteilungen einschließlich der Erteilung von Zusatzaufträgen und Änderungen bereits beauftragter Leistungen, die nicht auf einem Angebot der Agentur in Textform basieren, werden erst mit einer entsprechenden Bestätigung seitens der Agentur verbindlich. Bei einer im Angebot enthaltenen Frist, kann der Kunde die im Angebot benannte Frist annehmen und die Agentur bestätigt den Auftragsstart innerhalb von zwei (2) Wochen.

d) Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers sind von der Agentur nur dann zu erfüllen, wenn sie technisch umsetzbar und der Agentur technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Es obliegt dem Auftraggeber, die Änderung der Leistungspflichten im Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen. Der infolge einer Leistungsänderung/-ergänzung erforderliche Mehraufwand ist der Agentur zu vergüten. Dies gilt auch für die über einen geringfügigen Umfang hinausgehende Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Ergänzung durchführbar ist.

e) Mitarbeiter der Agentur, die keine gesetzliche Vertretungsmacht haben, sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen zu bestätigen, sofern sie nicht im Vertrag ausdrücklich als Abteilungs- oder Projektleiter bezeichnet sind.

f) Die Präsentation der Leistungen der Agentur ist unverbindlich. Dem Auftraggeber zumutbare Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.

g) Hat der Vertrag zwischen den Parteien die laufende Erbringung von Leistungen zum Gegenstand, können diese Verträge von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Seiten bleibt hiervon unberührt. Mangelnder wirtschaftlicher Erfolg der seitens der Agentur vorgeschlagenen und/oder umgesetzten Maßnahmen stellt jedoch keinen Kündigungsgrund dar.

h) Sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht, ist die Agentur berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags, inklusive seines Unternehmenskennzeichens (Logo) als Referenz zu benennen und dies auch auf ihrer Website oder anderen Werbematerialien (LinkedIn, Instagram, Tiktok etc.) anzugeben.

i) Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Diese Dritten, werden hierdurch nicht Vertragspartner des Kunden.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen, insbesondere, indem er ihr rechtzeitig und kostenfrei

b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotzt Aufforderung nicht nach, so verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und des Rechts zum Rücktritt, bleiben unberührt.

4. Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum

a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung bleiben die von der Agentur erbrachten Leistungen Eigentum der Agentur.

b) Die gesetzlichen Rechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen, wie z.B. Konzepte, Ideen, Entwürfe und deren Umsetzung, verbleiben in allen Formen der Darstellung, soweit nicht anders vereinbart, bei der Agentur. Diese ist berechtigt, sämtliche erbrachten Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auch für andere Zwecke und für Aufträge Dritter zu verwenden, soweit sie keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers enthalten. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht.

c) Mit der kompletten Bezahlung einer Leistung gehen nur die Nutzungsrechte und diese nur im Umfang des Angebotes und der Auftragsbestätigung auf den Auftraggebern über. Eine anderweitige Nutzung der Leistungen der Agentur ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Agentur kann diese von einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen.

d) Verwendet die Agentur im Rahmen des Auftrags Stockmedien, liegen die Nutzungsrechte für diese Medien ausschließlich bei der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, die mit derartigen Stockmedien der Agentur hergestellten Arbeitsergebnisse zur weiteren Bearbeitung, ihrer Nutzung zu einem anderen Zweck oder zur Herstellung abgeleiteter Produkte an einen Dritten weiterzugeben, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung.

5. Lieferbedingungen, Verzug

a) Angegebene Liefer-/Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

b) Ist die Nichteinhaltung von solchen verbindlichen Vertragsfristen auf höhere Gewalt und aufgrund von aussergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äusserste Sorgfalt von der Agentur nicht verhindert werden können (insbesondere in Bezug auf die Leistungserbringung von Dritten), verlängern sich die Fristen angemessen und/oder die Agentur behält sich das Recht ein, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall verpflichtet sich die Agentur, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

6. Lizenzgebühren

a) Tatsächlich anfallende Lizenzgebühren für jede Art von fremdbezogenem Ton-, Bild- und Gestaltungsmaterial werden dem Auftraggeber ohne Aufpreis weiter berechnet. In den Angeboten der Agentur ausgewiesene Lizenzgebühren stellen lediglich eine Kalkulationsgröße dar.

b) Der Auftraggeber ist bei eigenständiger Weiternutzung von fremdbezogenem Ton-,Bild-, oder anderem Gestaltungsmaterial, z.B. durch Nachdruck, Nachproduktion oder Verwendung in anderen Medien, verpflichtet, die hierfür anfallenden Lizenzgebühren direkt an den Lizenzgeber abzuführen. Er hat sich zu diesem Zweck mit dem Lizenzgeber rechtzeitig ins Benehmen zu setzen; unterlässt er dies, ist er verpflichtet, die Agentur von etwaigen Ansprüchen des Lizenzgebers freizuhalten.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Erfolgt die Auftragserteilung nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Vorlage des Angebots, hat die Agentur mit der Auftragserteilung das Recht zur Nachkalkulation.

c) Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach Vertragsschluss eine Anzahlung von 50 % an die Agentur zu leisten. Die genauen Zahlungsmodalitäten können dem Angebot entnommen werden. d) Die Agentur behält sich das Recht ein, während der Vertragslaufzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen und die Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. deren Weiterführung von der Zahlung abhängig zu machen.

e) Erbrachte Teilleistungen können von der Agentur nach Fertigstellung abgerechnet werden. Der Zahlungsausgleich des Rechnungsbetrages hat, wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, (sofort oder) innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Die Zahlung einer (Teil-)Leistung gilt als Abnahme.

f) Das Zurückhalten von Zahlungen und Aufrechnen von Verbindlichkeiten mit Gegenansprüchen seitens des Auftraggebers ist nur statthaft, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden bzw. unstreitig sind.

g) Im Fall des Zahlungsverzugs (bei Nicht-Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung) werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Agentur vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Neben den weiteren gesetzlichen Rechten behält sich die Agentur ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen zu. Dies gilt auch für eine etwaige notwendige Zugangsgewährung; hier kann die Agentur bei Verzug mit zwei (2) Teilzahlungen eine Zugangssperre vornehmen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Agentur kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Leistungszeit

a) Die Leistungszeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem konkreten Angebot.

b) Ist die angebotene Dienstleistung durch ein monatliches Stunden- oder Leistungskontigent festgelegt, so besteht die Möglichkeit, das Kontingent auf den Folgemonat zu übertragen, sollte es im aktuellen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden. Der Anspruch auf eine Übertragung der Stunden beschränkt sich ausschließlich auf den Folgemonat. Der Verfall des Stundenkontigents tritt dann in Kraft, wenn das Kontingent auch im Folgemonat nicht ausgeschöpft wurde.

c) Falls nicht anders im Angebot vereinbart, verlängern sich Verträge automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit.

Beanstandungen und Gewährleistung

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Werke, erbrachte Leistungen und Teilleistungen auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Diese sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Leistung gegenüber der Agentur zu rügen.

b) Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Leistungsgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, es sei denn, die Agentur hätte den Mangel arglistig verschwiegen.

c) Bei einer fristgerechten und berechtigten Beanstandung hat die Agentur die Wahl, nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

d) Sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen die Gesamtabnahme erklärt, kann ihm die Agentur eine Frist von 4 Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Sofern der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht im Einzelnen nennt, gilt die Gesamtabnahme als erfolgt.

e) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt der Gesamtabnahme an. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Agentur.

Urheberrecht und Nutzungsrecht / Copyright

a) Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, sichert sich der Kunde durch Vergütung der von der Agentur erbrachten Leistungen lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt für die Dauer des Vetrages, erwirbt daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte.

b) Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von der Agentur nicht berechtigt, die von der Agentur erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben.

c) Dem Kunden ist es ohne gesonderte Vereinbarung unter keinen Umständen erlaubt, an den Arbeiten und Werken befindliche Copyright-Texte, Autorenhinweise oder vergleichbare Urheberbenennungen von der Agentur zu entfernen oder zu verändern.

Haftungsbeschränkung

a) Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Beauftragt der Auftraggeber selbst andere Dienstleister mit Aufgaben, die zur geschuldeten Leistung der Agentur gehören, übernimmt diese keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit ihrer Leistung und dafür, dass der Dritte eigene Leistungen auf ihren Vorarbeiten aufbauen kann. Zur Unterstützung dieser Dienstleister ist die Agentur nicht verpflichtet.

c) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der Werbemaßnahmen auch hinsichtlich der branchenspezifischen Wettbewerbsbestimmungen und der jeweils geltenden Gesetze.

d) Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei.

e) Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf seine Kundendaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen bei der Gestaltung seiner Webseite. Die Agentur gewährleistet lediglich, dass die technischen Möglichkeiten bereitgestellt werden, um ihm die Einhaltung der Bestimmungen, z.B. das Löschen der Daten, zu ermöglichen.

f) Produktionsmittel, die zur Produktion von Werbematerialien hergestellt werden, wie z.B. Dateien, Druckfilme, Satzdaten oder Fotomaterial werden nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers von der Agentur gespeichert/archiviert. Für einen etwaigen Verlust haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Für die vertraglichen Bestimmungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht als vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, gilt dies auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern.

b) Für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand ausschließlich der für die Agentur zuständige Gerichtsbezirk, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

c) Der Kunde sichert zu, dass er mit der von der Agentur zu erbringenden Leistung keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigt.

Datenschutz

a) Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Er hat eine eigene Datensicherung vorzunehmen.

b) Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist, kann die Agentur die vorstehend benannten Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen übertragen. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zu dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.

c) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten auch in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls aufbereitet und verändert werden können, soweit ein Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag besteht.

d) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich speichern, archivieren und teilweise selbst veröffentlichen. Für solche Handlungen ist die Agentur nicht verantwortlich und Forderungen auf Löschung und Nichtveröffentlichung sind insoweit an die Betreiber der Suchmaschinen zu richten.

e) Soweit die Agentur vereinbarungsgemäß im Auftrage des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, gewährleistet die Agentur das Folgende:

Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel soll durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung ersetzt werden, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt; gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 01.04.2024

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